Barrierefreie Webseite
Wir erstellen barrierefreie Webseiten für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Reise zur Barrierefreiheit am Steinhuder Meer*
*Eine fiktive Geschichte, inspiriert von wahren Herausforderungen.
Das Seehotel Steinhude blickt auf das glitzernde Wasser am Steinhuder Meer. Seit drei Generationen empfängt Familie Müller hier Gäste aus ganz Deutschland. Die Webseite lief jahrelang problemlos, Buchungen kamen regelmäßig rein. Doch am 28. Juni 2025 änderte sich alles: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat in Kraft. Für das Seehotel begann eine unerwartete Herausforderung zur digitalen Barrierefreiheit.

Der Ruf zum Abenteuer: Ein Brief vom Anwalt
An einem Montagmorgen erreichte das Seehotel ein Schreiben. Ein Gast mit Sehbehinderung hatte versucht, online zu buchen. Unmöglich. Die Website war nicht mit Screenreadern kompatibel, Alternativtexte fehlten, die Navigation funktionierte nur mit der Maus. Der Anwalt kündigte rechtliche Schritte an.
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar„[§3 Abs. 1 BFSG)] sind. Für das Seehotel bedeutete das: Sofortiger Handlungsbedarf.

Die gewohnte Welt verlassen: Was sich veränderte
Bisher reichte es, schöne Fotos vom Steinhuder Meer zu zeigen und ein funktionierendes Buchungssystem zu haben. Jetzt erweiterten sich die Anforderungen dramatisch. Das BFSG betrifft viele Unternehmen, die elektronischen Geschäftsverkehr betreiben.
Betreiber privater Webseiten oder Apps ohne gewerblichen Zweck, sind aktuell nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Webangebote und -Apps von Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Dennoch ist die Optimierung für ALLE Webseiten sinnvoll und empfohlen.
Betroffene Bereiche beim Seehotel:
- Online-Buchungssystem für Zimmer
- Restaurant-Reservierungen
- Kontaktformulare
- Bildergalerien und Hotelbeschreibungen
- Newsletter-Anmeldung
Bei Verstößen können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung der Dienstleistung einschränken oder untersagen. Für ein traditionsreiches Familienunternehmen am Steinhuder Meer eine existenzbedrohende Situation.
Der Mentor: funktion5 als digitaler Lotse und Wegbegleiter
Familie Müller stand vor einer komplexen Herausforderung. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) umfassen hunderte Einzelkriterien. Hier kam funktion5 ins Spiel. Als regionale Digitalagentur aus Wunstorf verstehen wir die besonderen Herausforderungen von Unternehmen in der Region Hannover.
Unser Ansatz für das Seehotel war ganzheitlich: Nicht nur technische Compliance, sondern echte Verbesserung der Nutzererfahrung für alle Gäste. Barrierefreiheit als Chance, nicht als Pflicht.
Die Prüfung: Konkrete Herausforderungen meistern
Die Analyse der Seehotel-Website offenbarte typische Probleme: Bilder ohne Alternativtexte, unzureichende Kontraste, komplizierte Navigation. Das Buchungssystem war nur mit der Maus bedienbar.
Umgesetzte Maßnahmen:
- Jedes der über 200 Hotelfotos erhielt aussagekräftige Alternativtexte
- Das Buchungssystem wurde komplett überarbeitet
- Farben, Kontraste, Schriftgrößen. Alles kam auf den Prüfstand und wurde auf WCAG-Standard angepasst
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit wurde im Footer integriert
- Die gesamte Navigation ist jetzt per Tastatur bedienbar
Das BFSG schreibt eine Erklärung zur Barrierefreiheit vor, das sogenannte Accessibility-Statement. Es sollte von jeder Unterseite aus leicht auffindbar sein und bestehende Barrieren benennen sowie Feedback- und Kontaktmöglichkeiten anbieten.
Die Verbündeten: Unterstützung aus der Region
Das Seehotel war nicht allein. Die IHK Hannover bot Informationsveranstaltungen zum BFSG4. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit unterstützt Unternehmen mit Leitlinien und Beratung. Und funktion5 begleitete die technische Umsetzung vor Ort.
Die Belohnung: Mehr als nur Compliance
Sechs Monate nach der Umstellung zeigten sich die Erfolge: Die Website-Nutzung verbesserte sich um 23 Prozent, die Buchungsrate stieg um 15 Prozent. Besonders erfreulich: Neue Gästegruppen entdeckten das Seehotel. Menschen mit Behinderungen, ältere Reisende und Familien mit besonderen Bedürfnissen buchten vermehrt.
Die Google-Rankings verbesserten sich ebenfalls. Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen bevorzugt behandelt. Das Seehotel gewann nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Vorteile.
Die Rückkehr: Vorreiter am Steinhuder Meer
Heute ist das Seehotel Steinhude Vorbild für andere Unternehmen in der Region. Die Website erfüllt alle BFSG-Anforderungen, die Gästezufriedenheit ist gestiegen. Familie Müller positioniert sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber und Tourismusanbieter.
Das Unternehmen plant bereits den nächsten Schritt: Auch die physische Barrierefreiheit des Hotels soll verbessert werden. Die digitale Heldenreise war nur der Anfang einer umfassenden Transformation.
Barrierefreiheit 2025: Ihre digitale Zukunft beginnt jetzt
Im digitalen Zeitalter ist Barrierefreiheit kein „Nice-to-have“ mehr. Sie wird für viele Unternehmen zur gesetzlichen Verpflichtung. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet bestimmte Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu, ihre Webseiten, Apps, Online-Shops oder Buchungssysteme barrierefrei zu gestalten. Voraussetzung ist, dass sich das Angebot an Verbraucher richtet.
Doch was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Unternehmen ist betroffen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Auch private Webangebote ohne gewerblichen Zweck fallen nicht unter die Regelung.
Warum Barrierefreiheit für alle wichtig ist
Stellen Sie sich vor, Ihre Webseite ist für einen Teil der Menschen unzugänglich. Menschen mit Behinderungen, älteren Nutzern oder sogar solchen, die in bestimmten Situationen eingeschränkte Fähigkeiten haben (wie etwa das Bedienen eines Smartphones mit einer Hand). Diese Nutzer möchten Ihre Dienstleistungen oder Produkte nutzen, können es aber aufgrund von Barrieren auf Ihrer Webseite nicht.
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, Ihre Inhalte problemlos wahrnehmen, verstehen und interagieren können. Für Ihr Unternehmen bedeutet das:
- Erweiterung Ihrer Zielgruppe: Mehr Kunden, die von Ihrer Webseite profitieren können.
- Verbesserte Nutzererfahrung: Eine benutzerfreundliche Webseite kommt allen zugute, nicht nur denjenigen mit Einschränkungen.
- Rechtliche Sicherheit: Vermeiden Sie hohe Bußgelder und rechtliche Probleme durch die Einhaltung des BFSG.
Die rechtliche Herausforderung: BFSG und WCAG
Unternehmen, die unter das BFSG fallen, sollten ihre digitalen Angebote bis Juni 2025 an die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) anpassen. Diese internationalen Standards definieren, wie Webseiten gestaltet sein müssen, damit sie für alle Nutzer zugänglich sind. Unabhängig von Geräten, Software oder individuellen Einschränkungen.
Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Maßnahmen durch die Marktüberwachung. Doch keine Sorge. Die Anpassung an die Barrierefreiheitsanforderungen muss kein komplizierter oder kostspieliger Prozess sein. Vielmehr ist sie eine Chance, Ihre Webseite für alle zugänglich zu machen und gleichzeitig Reichweite und Kundenzufriedenheit zu erhöhen.
So helfen wir Ihnen, die Barrierefreiheit zu erreichen
Die Umstellung auf eine barrierefreie Webseite mag auf den ersten Blick überwältigend erscheinen. Aber wir sind hier, um Ihnen den Weg zu ebnen. Als Experten für digitale Barrierefreiheit unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, ohne dabei die Nutzererfahrung zu vernachlässigen. Funktion5 bietet Ihnen:
- Analyse und Beratung: Wir prüfen Ihre bestehende Webseite auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards und zeigen Ihnen, welche Anpassungen notwendig sind.
- Technische Umsetzung: Wir helfen Ihnen, Ihre Webseite so zu gestalten, dass sie den WCAG-Kriterien entspricht. Vom Textkontrast bis hin zur Tastatur-Navigation.
- Zukunftssicherheit: Mit einer barrierefreien Webseite sind Sie nicht nur gesetzlich abgesichert, sondern positionieren Ihr Unternehmen als fortschrittlich und verantwortungsbewusst.
Warum Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen von Vorteil ist
- Erweiterte Zielgruppen: Barrierefreie Webseiten sprechen eine breitere Zielgruppe an, darunter Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen sowie Nutzer, die mit herkömmlichen Webseiten Schwierigkeiten haben.
- Bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen: Barrierefreie Webseiten werden von Suchmaschinen bevorzugt, was Ihre SEO-Rankings verbessern kann.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, setzen sich von der Konkurrenz ab und gewinnen das Vertrauen einer vielfältigen Kundengruppe.