Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie auf Ihrer WordPress Webseite 1

Am 01.12.2021 ist das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Für Webseitenbetreiber ist dabei am wichtigsten: Cookies und Tracking-Dienste benötigen eine Einwilligung der Besucher.
Wir nutzen dafür die professionellen Produkte Borlabs Cookie und erecht24 Premium für die Erstellung von rechtssicherem Impressum inkl. Datenschutzerklärung.

Für Webseitenbetreiber gilt nach dem TTDSG:

  • Cookies und Tracking-Dienste deaktivieren bis zu Einwilligung
  • Einwilligungen müssen aktiv gesetzt werden
  • Das Cookie-Banner muss einen „Annehmen“ und einen „Ablehnen“-Button enthalten
  • Der „Annehmen“-Button darf nicht hervorgehoben werden
  • Nutzer müssen umfassend über Zwecke, Anzahl und Anbieter der verwendeten Dienste informiert werden

Wir kümmern uns darum.

Der Vorteil für Sie:

  • Wir installieren ein Plugin, das die Datenschutzerklärung aktuell hält
  • Impressum, Datenschutzerklärung werden im Cookie Banner verknüpft
  • Sie erhalten eine Dokumentation der Einstellungen
  • Wir richten ein Partner-Siegel von erecht24 für Ihre Website ein
    erecht24 Siegel Impressum

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. Mai 2020 muss ein Nutzer aktiv bestätigen, dass ein Tracking zugelassen wird.
Unsere Empfehlung: Ein Borlabs Cookie Banner.
Der Banner ermöglicht leichte und bequeme Auswahl von Trackingvarianten und kann im Design elegant angepasst werden.
Wie lassen sich die neuen Anforderungen der EU-Cookie-Richtlinie mit Ihrer WordPress-Installation möglichst anwender- und gleichzeitig betreiberfreundlich umsetzen? Wir haben eine Lösung für Sie!

In den letzten Tagen ging eine Meldung durch die Medien, die alle Webseitenbetreiber aufhorchen lassen sollte: die Verbraucherzentrale hatte gegen eine Glückspiel-Website geklagt, die zwar eine Einwilligung zur Nutzung von Cookies vom Webseitenbenutzer einforderte, aber die positive Bestätigung bereits angekreuzt war.

Diese Vorgehensweise nennt man Opt-Out-Verfahren und das hat der Europäische Gerichtshof am 01.10.2019 für nicht zulässig erklärt. Es wird demnach nun das Opt-In-Verfahren gefordert, bei dem der Nutzer der Nutzung der Cookies aktiv zustimmen muss.
Lesen Sie hier das Gerichtsurteil des EuGH.

Das bedeutet konkret, dass alle Cookie-Banner, die nur per OK-Button bestätigt werden, nicht rechtssicher sind. Es muss bereits beim ersten Kontakt die Möglichkeit bestehen, Cookies abzulehnen.

Dieses Urteil bringt zwar mehr Klarheit, lässt aber weiterhin einige Punkte offen. So ist weiterhin ungeklärt, ob für den Betrieb der Webseite zwingend erforderliche Cookies – wie für die Speicherung eines Warenkorbs oder persönlicher Logindaten – ebenfalls abgelehnt werden können. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) ist allerdings der Meinung, dass nur Werbe-Cookies von diesem Urteil betroffen sind. Dieser derzeit weit verbreiteten Meinung schließen wir uns an.
Lesen Sie hier eine umfangreiche Einschätzung zum Thema vom Rechtsanwalt Sören Siebert auf e-recht24.de.

Wir empfehlen für WordPress Borlabs Cookie zur Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie

Unsere aktuelle Empfehlung ohne Anspruch auf endgültige Rechtssicherheit ist das WordPress-Plugin Borlabs Cookie. Mit diesem Plugin haben Ihre Webseitenbenutzer die Möglichkeit, jedes Cookie einzeln zu widerrufen oder eine Auswahl über Cookiegruppen zu treffen.

Die unter Umständen recht umfangreiche Konfiguration des Plugins bieten wir nach Aufwand an, da Webseiten sehr unterschiedlich auf externe Dienstleistungen zugreifen.

Bestellen Sie die Borlabs Cookie Einrichtung.

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