Nutzen Sie die staatlichen Förderprogramme von go-digital

go-digital Karte Region Wunstorf

Wir stimmen als autorisiertes Beratungsunternehmen mit Ihnen ein mögliches Förderprojekt ab und bestimmen die Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung und eine Eigenbeteiligung. Ein Vertrag wird erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam!

Wir als Beratungsunternehmen stellen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt funktion5 eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten KMU eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Jetzt BMWi Förderung nutzen! Wir überprüfen unverbindlich die Voraussetzungen.

  1. Anfrage stellen
  2. Förderungscheck wird durchgeführt
  3. Wir übernehmen die Anfrage bei go-digital
  4. Bis zu 16.500 Euro Förderung erhalten

Wenn das Programm go-digital nicht realisierbar ist, gibt es evtl. weitere Förderprogramme, um ihr Unternehmen online erfolgreicher zu machen.

Was ist das Förderprogramm go-digital?

Durch die ständig voranschreitende Digitalisierung werden sowohl kleinere Unternehmen, als auch sehr viele Handwerksbetriebe vor immer wieder neue Herausforderungen gestellt, die es zu meistern gilt. Um sich trotz dessen über Wasser halten zu können, sollte man im eigenen Unternehmen versuchen, digitalisierte Geschäftsprozesse nach und nach immer mehr zu integrieren. Eine Notwendigkeit dessen ist nicht zuletzt auch durch die aktuelle Corona-Krise bewiesen worden, in welcher digitale Prozesse eine besondere Wichtigkeit erhalten haben.

Aufgrund dessen hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dazu entschlossen, das Förderprogramm go-digital ins Leben zu rufen. Bei diesem wird das Know-How erfahrener Experten genutzt, um es an bisher unerfahrene Unternehmen weiterzugeben. Go-digital besteht aus drei grundlegenden Modulen, die es ermöglichen, den betroffenen Unternehmen tatkräftig unter die Arme zu greifen.

Förderprogramm für den Mittelstand

Mit den folgenden drei Modulen richtet sich „go-digital“ an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und das Handwerk:

  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Digitale Markterschließung
  • IT-Sicherheit

Im Falle einer Antragstellung wird ein Hauptmodul gewählt, welches letztendlich mindestens 51 Prozent des Beratungsumfangs ausmacht. Aufgrund dessen, dass sich einige Themenbereiche der Module jedoch überschneiden, können zusätzlich noch ein oder sogar zwei Nebenmodule gewählt werden.

Was fördert das Programm go-digital?

Das BMWi Förderprogramm go-digital fördert die von Ihnen gewünschten Beratungs- und Umsetzungsleistungen in Form von sicheren e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse Ihres Unternehmens. Dies geschieht zur Entlastung dessen nicht etwa durch die BMWi selbst, sondern durch die kompetente Hilfe autorisierter Beratungsunternehmen, mit welchen sich gemeinsam ein mögliches Förderprojekt abstimmen lässt. Beispiele hierfür können sein:

  • Einrichtung elektronischer Zahlungsverfahren
  • Optimierung der Logistik
  • Verbessertes Versand- und Retourenmanagement
  • Organisiertere Lagerhaltung
  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz oder eines Online-Shops
  • Optimierung der betrieblichen IT-Sicherheitssysteme

Das letztendliche Ziel der Förderung ist es, die Arbeitsabläufe im eigenen Unternehmen nach und nach möglichst durchgängig zu digitalisieren, um sich auch in der heutigen Zeit eine gewisse Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

funktion5 ist zertifiziert

Sie erhalten Beratungsleistungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung und Sicherheit.
Als autorisiertes Beratungsunternehmen übernehmen wir die Antragstellung.
Wir sind für die Antragstellung und die Beratungsleistung zuständig und übernehmen die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung.
Alle für das Förderprogramm „go-digital“ autorisierten Beratungsunternehmen werden in der interaktiven Beraterlandkarte veröffentlicht.

Kriterien für zu fördernde Unternehmen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial

  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Kriterien an Beratungsunternehmen für eine Autorisierung

  • Fachliche Expertise
  • Wirtschaftliche Stabilität
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
  • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards

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